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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Yilmaz Edelstahlbau und Handel GmbH
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten,
Lieferungen und Leistungen zugrunde, auch wenn bei weiteren
Geschäftsbeziehungen eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen
sollte.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen und
Zusicherungen unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem
Vertragsabschluß werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
verbindlich.
Preise und Termine
Es gelten die den Angeboten zugrunde liegenden Preisen zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändern sich später als vier
Wochen nach Vertragsabschluß Abgaben oder andere Fremdkosten die im
vereinbarten Preis enthalten sind oder entstehen sie neu, sind wir im
entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Der
Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Yilmaz Edelstahlbau
und Handel GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung
nicht von der Yilmaz Edelstahlbau und Handel GmbH zu vertreten ist bei
Produkten, die wir selbst einkaufen müssen und unverändert weiter
verkaufen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
informiert. Der Liefertermin wird nach Möglichkeit eingehalten.
Versand
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Mit der Übergabe an den Transportführer
geht die Gefahr auf den Kunde über.
Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Leistungen unverzüglich zu
überprüfen. Festgestellte, offensichtliche Mängel sind unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen
ihr zugesicherte Eigenschaften, so werden wir nach unserer Wahl
nachbessern oder Ersatz liefern.
Werden Gegenstände fremder Hersteller verarbeitet, so übertragen wie die
Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen dieser Hersteller im Umfang
der vom Zulieferer zugestandenen Bedingungen an unseren Kunden,
mindestens leisten wir jedoch eine Gewährleistung bis zur Dauer von 6
Monaten ab Lieferung . Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz
von Teilen jedoch Arbeits- und Fahrtkosten werden nicht ersetzt.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche
Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Unser Kunde ist
berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen
Eigentumsvorbehalt vereinbart und solange er nicht uns gegenüber im
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Kunde hiermit Sicherungshalber an uns in vollem
Umfang ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen
Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere
Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises gestattet der Wiederverkauf der Verkäuferin
oder Beauftragte das betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen
Liefergegenstandes. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit
anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der
Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der
Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben,
wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der
Forderung abgetreten. Bei Zugriffen dritter auf die Vorbehaltsware wird
der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
Benachrichtigen. Kosten und Schaden trägt der Kunde. Sollten wir dem so
genannten Scheck-Wechselverfahren zugestimmt haben, dann sind unsere
Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und
einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt ist. Ist der Käufer oder
Besteller mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug oder mit einer
Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die
gelieferte Ware, auch soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden
ist, beim Käufer oder Besteller abzuholen. Der Käufer oder Besteller
gestaltet uns insoweit die im Eigentum oder im Besitzt des Käufers oder
Bestellers stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke oder Grundstückteile
zu betreten. Schäden, die infolge des Abtransportes oder der Demontage
an Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäuden und Gebäudeteilen
entstehen, haben wir nicht zu erstatten. Wir verpflichten uns, dem
Besteller nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen auf
Verlangen und nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der Wert zu
sichernden Forderungen um 20 % überschritten wird.
Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, dann wird
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im übrigen nicht
berührt.
Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform, wobei Bestätigung maßgeblich ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist, soweit es
sich um Vollkaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentliche Sondervermögen handelt –das zuständige Gericht des
Firmensitzes. Wir sind auch Berechtigt, den Käufer an seinem Allgemeinen
Gerichtsstand zu Verklagen.
Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen Allgemeinen
Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. |
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