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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Yilmaz Edelstahlbau und Handel GmbH


Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen zugrunde, auch wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluß werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Preise und Termine
Es gelten die den Angeboten zugrunde liegenden Preisen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsabschluß Abgaben oder andere Fremdkosten die im vereinbarten Preis enthalten sind oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Yilmaz Edelstahlbau und Handel GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Yilmaz Edelstahlbau und Handel GmbH zu vertreten ist bei Produkten, die wir selbst einkaufen müssen und unverändert weiter verkaufen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Der Liefertermin wird nach Möglichkeit eingehalten.

Versand
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Mit der Übergabe an den Transportführer geht die Gefahr auf den Kunde über.

Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Leistungen unverzüglich zu überprüfen. Festgestellte, offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.
Werden Gegenstände fremder Hersteller verarbeitet, so übertragen wie die Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen dieser Hersteller im Umfang der vom Zulieferer zugestandenen Bedingungen an unseren Kunden, mindestens leisten wir jedoch eine Gewährleistung bis zur Dauer von 6 Monaten ab Lieferung . Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz von Teilen jedoch Arbeits- und Fahrtkosten werden nicht ersetzt.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Unser Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und solange er nicht uns gegenüber im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit Sicherungshalber an uns in vollem Umfang ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gestattet der Wiederverkauf der Verkäuferin oder Beauftragte das betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen Liefergegenstandes. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten. Bei Zugriffen dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich Benachrichtigen. Kosten und Schaden trägt der Kunde. Sollten wir dem so genannten Scheck-Wechselverfahren zugestimmt haben, dann sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt ist. Ist der Käufer oder Besteller mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug oder mit einer Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, beim Käufer oder Besteller abzuholen. Der Käufer oder Besteller gestaltet uns insoweit die im Eigentum oder im Besitzt des Käufers oder Bestellers stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke oder Grundstückteile zu betreten. Schäden, die infolge des Abtransportes oder der Demontage an Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäuden und Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten. Wir verpflichten uns, dem Besteller nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen auf Verlangen und nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der Wert zu sichernden Forderungen um 20 % überschritten wird.

Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, dann wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im übrigen nicht berührt.
Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei Bestätigung maßgeblich ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist, soweit es sich um Vollkaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen handelt –das zuständige Gericht des Firmensitzes. Wir sind auch Berechtigt, den Käufer an seinem Allgemeinen Gerichtsstand zu Verklagen.
Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen Allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.